Sicherheitshinweise:
Zur
Sicherstellung vom ordnungsgemäßem Einbau, der Inbetriebnahme,
und um die Funktionen
während des Betriebes zu gewährleisten
um damit Unfallgefahren,
Beschädigungen, Verletzungen zuvermeiden,
möchten
wir darum bitten schon wegen der ordnungsgemäßen TÜV/DEKRA
Eintragung,
den Einbau nur
von autorisiertem Werkstätten
und von dessen
geschultem ausgebildetem Personal durchführen lassen.
Deswegen ordern
Sie mit Einbau.
Ein ordnungsgemäßer
Einbau wird verlangt vom
Gesetzgeber,
Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen,
und Berufsgenossenschaft
u.a. Gehen Sie kein Risiko ein.
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Kostenträger:
Folgende
Kostenträger übernehmen nach unseren Recherchen
die Kosten
oder bezahlen Zuschüsse für orthopädische Fahrzeugsitze.
Berufsgenossenschaften
Deutsche
Rentenversicherung Bund
Bundesagentur
für Arbeit
Hauptfürsorgestellen
Amt für
soziale Angelegenheiten
Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
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Deutsche Rentenversicherung BUND
kann lt. unseren Recherchen die
Kosten
für einen
orthopädischen
Fahrersitz zur Erlangung
oder zur
Erhaltung eines Arbeitsplatzes übernehmen.
Wenn die
versicherungsrechtlichen (§11 SGB VI) und die persönlichen
Voraussetzungen
(§10 SGB VI) erfüllt sind
und keine
Ausschlussgründe vorliegen. (§12 SGB VI).
Als Leistung
zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Zwecke der Erlangung oder
Erhaltung
eines Arbeitsplatzes kann der Rentenversicherungsträger
nach
§16 des Sechsten Buches (SGB VI)
in Verbindung
mit §33 Absatz 8, Nr.4 SGB IX die Kosten
z.B. für
einen orthopädischen Fahrersitz übernehmen.
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Berufsausübung
Beruflich
z.B. sind Fahrpersonal auf Lastkraftwagen/Transportern
durch auftretende
harte Schwingungen und durch langes Sitzen täglich
sehr hohen
körperlichen Beanspruchungen ausgesetzt.
Diese Doppelbelastungen
können gesundheitliche
Probleme
verursachen und verstärken.
Z.B. unser
luftgefederter Schwebe-Schwing-Gesundheits Sitz
(oder luftgefederte
Konsole) kann wesentlich zur Verringerung
dieser Belastung
beitragen,die Schwingungsbelastung wirkungsvoll dämpfen
und dies
bis zu zwei Drittel vermindern.
Eine Gefährdung
bzw. eine Minderung der Erwerbstätigkeit
durch Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben kann mit unserem
luftgefederten
Schwebe-Schwing-Gesundheits Sitz
(oder luftgefederte
Konsole) abgewendet werden,
wesentlich
gebessert oder hergestellt werden
bzw. wesentliche
Verschlechterung abgewendet werden.
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Arbeitgeber
Auch hat
natürlich der Arbeitgeber eine Pflicht.
Jedes Arbeitsverhältnis
beinhaltet eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Teile dieser
Fürsorgepflicht sind gesetzlich geregelt z.B. in § 618 BGB
und in §
10 Abs.2 Nr.3 LärmVibrationsArbSchV.
Dazu gehört
insbesondere die Bereitstellung beispielsweise Sitze,
die Ganzkörper-Vibrationen
wirkungsvoll dämpfen.
Der orthopädische
Fahrersitz ist als Hilfsmittel eine individuelle Leistung,
die dem anspruchsberechtigten
Versicherten selbst gewährt wird.
Bei Wechsel
ihres Arbeitgebers ist deshalb der orthopädische Fahrersitz
mitzunehmen
und in das neue Fahrzeug einzubauen.
Die Kosten
für Einbau und Konsole werden wiederum übernommen.
Eine Bestätigung
ihres Arbeitgebers zum Einsatzbereich
des Fahrzeuges
ist erforderlich.
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Art und Höhe der Förderung
Sind die Anspruchsvoraussetzungen
erfüllt
kann der Rentenversicherungsträger
anfallende Kosten in einer Höhe
von maximal 1.500,00 €uro,
zuzüglich Kosten für
Einbau und Herstellung der Konsole übernehmen.
Darüber hinausgehenden Kosten
z.B. Sitzheizung, Klimapaket, Dreheinrichtung
und weitere Annehmlichkeiten werden
nicht übernommen.
In diesem Zusammenhang verweisen
wir auf die besonderen Pflichten Ihres
Arbeitgebers bei Vorbeugung und
Vermeidung von Gesundheitsschäden
am Arbeitsplatz, die Bestandteil
des Arbeitsverhältnisses sind.
Nur in medizinischen begründeten
Einzelfällen
ist eine Übernahme weiterer
Kosten möglich.
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"Kraftfahrzeughilfe-Verordnung"
Es gibt eine
sogenannte "Kraftfahrzeughilfe-Verordnung"
nach §33
Abs.8 Nr.1 SGB IX.
Hier wird
eine bestehende Wegeunfähigkeit ermöglicht,
so dass Menschen
mit Behinderung den Ort ihrer beruflichen
Betätigung
oder Bildung erreichen können.
Z.B.
werden Leistungen für orthopädische Sitzhilfen
einschl.
Kauf, Einbau, TÜV-Abnahme übernommen.
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Persönliche Voraussetzung
Persönliche
(medizinische) Voraussetzungen haben Versicherte erfüllt
wenn z.B.
ein Attest vom Facharzt (Orthopäd) oder einer Rehaklinik
mit dem Hinweis,
das für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit
ein luftgefederten
Schwebe-Schwing-Gesundheits Sitz
(oder luftgefederte
Konsole) erforderlich ist.
Im Vorfeld
können Sie auch ihren Arzt fragen,
ob eine Voraussetzung
gegeben ist. Vielleicht genügt auch ein Rezept.
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Haben Sie keine Erfüllung von versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen bei der Rentenversicherung
Erfüllen
Sie z.B. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der
Deutschen
Rentenversicherung Bund nicht,
so kann bei
Eingliederung in dem Arbeitsmarkt
ihr Antrag
auf Kostenübernahme für den orthopädischen Sitz
zuständigkeitshalber
auch durch die zuständige
Agentur für
Arbeit entschieden werden.
Ist Ihre
Behinderung durch einen Arbeitsunfall entstanden,
sprechen
Sie mit ihrer Berufsgenossenschaft.
In den meisten
Fällen wird die Deutsche Rentenversicherung ihren Antrag
auf Kostenübernahme
für einen orthopädischen Fahrersitz zuständighalber
an ihre zuständige
Agentur für Arbeit weiterleiten.
Ist ihre
Behinderung auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen,
ist ihr Antrag
zuständigkeitshalber durch das
Amt für
soziale Angelegenheiten zu entscheiden.
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Eine Kostenübernahme
ist ausgeschlossen,
wenn der
Sitz vor Antragstellung beschafft oder eingebaut wurde.
Die Krankenkassen
übernehmen nach unseren Erfahrungen
in den wenigsten
Fällen derartige Kosten.
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Fragen zur Abwicklung und Antragstellung
Lassen Sie sich das
"Merkblatt über die Übernahme der Kosten für einen orthopädischen
Fahrersitz zur Berufsausübung
von der Deutsche Rentenversicherung BUND zuschicken.
Weitere Auskünfte ob Sie berechtigt
sind Auskunft erteilt
Ihre Rentenversicherung.
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Einbau nur in
autorisierten anerkannten
Werkstätten
Verlangt wird von den Versicherungsträgern
das der gesamte Einbau
von einem Kraftfahrzeug- Sachverständigen
(TÜV) abgenommen werden muss.
Damit sind Sie bei uns auf der
sicheren Seite !
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Kostenvoranschläge !
Bitte besprechen Sie ihre bevorstehende
"Antragstellung bei den Kostenträgern",
mit ihrer örtlichen autorisierten
Kraftfahrzeug-Werkstatt ihres Vertrauens.
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Benötigen Sie einen Kostenvoranschlag,
dann müssen vorab die Voraussetzungen
gegeben sein,
das Ihre Werkstatt den Umbau vornimmt
bzw. der TÜV /DEKRA
die sogenannte vorzunehmende "Einzelabnahme"
bestätigt hat.
..
.Ohne
diese Maßnahmen kein Kostenvoranschlag
und auch keine Lieferung der luftgefederten
Sitzkonsole.
Ihre Werkstatt wird ihnen in dem
Zusammenhang nach Rücksprache mit uns
und dem TÜV danach
gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.
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